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   LSG Sachsen, 26.02.2008 - L 4 R 84/05   

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LSG Sachsen, 26.02.2008 - L 4 R 84/05 (https://dejure.org/2008,119496)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2008 - L 4 R 84/05 (https://dejure.org/2008,119496)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - L 4 R 84/05 (https://dejure.org/2008,119496)
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  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2008 - L 4 R 84/05
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in diesem Zusammenhang nur, dass eine Gruppe von Menschen im Vergleich zu einer anderen Gruppe nicht anders zu behandeln ist, wenn zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 u.a. - in NJW 2005, 2213, 2215).

    Da es sich bei der Rentenüberleitung und -Umwertung um die Überführung eines Systems der gesetzlichen Renten in ein anderes handelt, ist dem Gleichheitsgebot Genüge getan, wenn der Überleitung ein sachgerechtes Konzept zugrunde liegt und die einzelnen Regelungen sich in dieses Konzept einfügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 - a.a.O.).

    Dabei durfte der bundesdeutsche Gesetzgeber auf die Rentenformel der DDR zurückgreifen und die Berechnung der Renten weiterhin auf der Grundlage des 20-Jahreszeitraums vornehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, a.a.O., S. 2216).

    Denn das Regelungskonzept bei diesem historischen und komplexen Systemwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf einer Gesamtbetrachtung der Vor- und Nachteile, die den gleichheitsrechtlichen Anforderungen der Verfassung genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, a.a.O. S. 2215).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2008 - L 4 R 84/05
    Bereits 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96 u.a. - in NJW 1999, 2512, 2515), dass dem Gesetzgeber im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Rechtsvereinheitlichung im Zuge der Wiedervereinigung ein weit bemessener Gestaltungsraum zuzubilligen war.
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